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  • AutorenbildRA Florian Adams

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt.


Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:


Das gilt jetzt schon:

  • Es gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.

  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.

  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.

  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:

  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.

  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.



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