Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt.
Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:
Das gilt jetzt schon:
Es gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort:
Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.
In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.
Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.
Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.
Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:
Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.
In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.
Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.
ความคิดเห็น