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Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

  • Autorenbild: RA Florian Adams
    RA Florian Adams
  • 21. Jan. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung vorgestellt.


Die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:


Das gilt jetzt schon:

  • Es gelten die derzeitigen Arbeitsschutzregelungen fort:

  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zu anderen Personen; Tragen von Mund-Nasen-Schutz, wo dies nicht möglich ist.

  • In Kantinen und Pausenräumen muss ebenfalls der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden.

  • Arbeitgeber müssen Flüssigseife und Handtuchspender in Sanitärräumen bereitstellen.

  • Regelmäßiges Lüften muss gewährleistet sein.

Das gilt neu - zunächst befristet bis zum 15. März 2021:

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.

  • Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und Mund-Nasen-Schutz:

  • Müssen Räume von mehreren Personen gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person 10 m² zur Verfügung stehen.

  • In Betrieben ab 10 Beschäftigten müssen diese in möglichst kleine, feste Arbeitsgruppen eingeteilt werden.

  • Arbeitgeber müssen mindestens medizinische Gesichtsmasken zur Verfügung stellen.


ree

 
 
 

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