Im Diesel-Prozess (Musterfeststellungsklage) ist zwischen Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und VW ein Vergleich zustande gekommen. VW wird den Klägern Entschädigungen von bis zu 830 Millionen Euro zahlen.
Verbraucher können sich von einem Anwalt beraten lassen, ob in ihrem individuellen Fall eine Annahme des Vergleichs sinnvoll erscheint oder nicht. Die für die Erstberatung üblichen Kosten von bis zu 190 Euro (netto) trägt Volkswagen - zumindest wenn Sie sich nach dem Gespräch entscheiden, den Vergleich anzunehmen.
Anspruchsberechtigte müssen sich nun bis 20. April entscheiden.
Gerne können Sie hierzu einen Termin mit unserem Büro vereinbaren.
Quelle und weiter Informationen der Verbraucherzentrale:
Auch Volkswagen informiert die Kunden auf Ihrer Homepage:
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