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Auch Selbstständige können Auskunft über Verdienst ihrer "Kollegen" verlangen

  • Autorenbild: RA Florian Adams
    RA Florian Adams
  • 30. Juni 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat ein Grund­satz­ur­teil zum Aus­kunfts­recht aus dem Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz ge­fällt. Neben Ar­beit­neh­mern haben da­nach auch Selbst­stän­di­ge, die ihr Ein­kom­men vor­wie­gend von einem Ar­beit­ge­ber be­zie­hen, einen An­spruch auf In­for­ma­tio­nen zum Ver­dienst ihrer Kol­le­gen mit ver­gleich­ba­ren Auf­ga­ben.


Das BAG ent­schied am 25.06.2020 in sei­nem ers­ten Ur­teil zum Ent­gelt­trans­pa­renz­ge­setz, dass das Aus­kunfts­recht auch für ar­beit­neh­mer­ähn­lich Be­schäf­tig­te gilt.




 
 
 

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