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Rechtsgebiete

Strafrecht & Steuerrecht

Rechtsanwalt,  Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater Matthias Adam, ist seit Jahren bundesweit erfolgreich im Bereich der Strafverteidigung tätig.

 

Das Strafrecht beinhaltet jene Rechtsnormen des StGBs, die bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen der Bürger verbieten und unter Strafe stellen. Unsere Mandanten erfahren in jeder Phase des Verfahrens individuelle Betreuung. Der persönliche Einsatz und die Präsenz des Verteidigers sind neben der fachlichen Qualifikation die Schlüssel zur erfolgreichen Strafverteidigung.

Von besonderer Bedeutung ist hierbei im Bereich des Wirtschaftsstrafrechtes die Verbindung von strafrechtlicher und steuerrechtlicher sowie wirtschaftlicher Kompetenz.

Die Beratung und Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen gerade auch von Unternehmern und Unternehmen stellt eine besondere Herausforderung dar.

Steuerstrafrecht bedarf der ausgewogenen Beziehung zwischen dem Strafrecht und dem materiellen Steuerrecht.  Im Rahmen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige bieten wir neben der strafrechtlichen Beratung auch die Anfertigung von Erklärungen.

Im Bereich des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts setzt jedoch heute die anwaltliche Beratung auch zunehmend im Vorfeld möglicher strafrechtlich oder steuerstrafrechtlich relevanter Handlungen an. Die sogenannte straf- und steuerstrafrechtliche Präventionsberatung für Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen – im anglo amerikanischen bekannt unter dem Stichwort „compliance“ – stellt daher einen wichtigen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei innerhalb der wirtschaftsrechtlichen Beratung dar.

  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

  • Strafrechtliche Präventionsberatung (Compliance)

  • Betäubungsmitteldelikte

  • Straßenverkehrsdelikte

  • Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch für Unternehmen

  • Berufungen und Revisionen in Strafsachen

Der Begriff des Steuerrechts bezeichnet die Gesamtheit sämtlicher Rechtsquellen, die im weitesten Sinne die Steuern betreffen. Das Steuerrecht ist Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Es ist ferner Teil des Finanzrechts.

Sie haben Fragen oder möchten gerne von uns beraten oder vertreten werden? Kontaktieren Sie uns!

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