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Rechtsgebiete

Verkehrsrecht & Ordnungswidrigkeiten

Im Bereich des Verkehrsrechts bieten wir Ihnen eine umfassende Betreuung, ob es um die Durchsetzung oder Abwehr von zivilrechtlichen Schadensersatz- oder Schmerzensgeld-Ansprüchen geht. 

Das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Gesetze, die den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen betreffen. Es gilt für die Führer von Kfz genauso wie für Fußgänger und Fahrradfahrer. Und da alles bis ins kleinste Detail geregelt ist, ist das Verkehrsrecht extrem komplex und kompliziert.

 

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, bei der als Sanktion eine Verwarnung oder Geldbuße vorgesehen ist. Ordnungswidrigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht sind daher keine Straftaten, die meistens eine Strafe (meist Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben. Ein Beispiel für Ordnungswidrigkeiten sind Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), also z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße Im Regelfall wird im Ordnungswidrigkeitenrecht eine Geldbuße verhängt, außer es handelt sich um eine Verkehrsordnungswidrigkeit. In solchen Fällen kann auch ein Fahrverbot verhängt werden und ggf. droht zusätzlich ein Eintrag (Strafpunkte) in das Fahreignungsregister in Flensburg.

Ihnen droht ein Fahrverbot oder Punkte? Gerne verteidigen Sie bei Ordnungswidrigkeiten oder ​

im strafrechtlichen Bereich.

Beachten Sie, dass hier Fristen laufen könnten, die eingehalten werden müssen und zögern Sie nicht, die Erfolgsaussichten für eine Verteidigung prüfen zu lassen. 

Sie haben Fragen oder möchten gerne von uns beraten oder vertreten werden? Kontaktieren Sie uns!

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