Das Bundesarbeitsgericht hat ein Grundsatzurteil zum Auskunftsrecht aus dem Entgelttransparenzgesetz gefällt. Neben Arbeitnehmern haben danach auch Selbstständige, die ihr Einkommen vorwiegend von einem Arbeitgeber beziehen, einen Anspruch auf Informationen zum Verdienst ihrer Kollegen mit vergleichbaren Aufgaben.
Das BAG entschied am 25.06.2020 in seinem ersten Urteil zum Entgelttransparenzgesetz, dass das Auskunftsrecht auch für arbeitnehmerähnlich Beschäftigte gilt.
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