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Rechtsgebiete

Insolvenzrecht & Insolvenzverwaltung

Seit Einführung der Insolvenzordnung war die Kanzlei Adam & Partner intensiv auf dem Gebiet des Insolvenzrechts tätig. Die Kanzlei adam + adams führt diese Tradition weiter fort.

 

Hierzu zählt selbstverständlich auch die Erlangung der Restschuldbefreiung für Verbraucher und Unternehmer. Speziell auf dem Gebiet der Verbraucherinsolvenz bieten wir unseren Mandanten die vollständige Abwicklung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens an.

 

Darauf folgt die Aufbereitung der Unterlagen und die Erstellung des Antrages zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Die Kanzlei adam + adams vertritt Sie bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Gericht und dem Insolvenzverwalter/Treuhänder.

 

Im Jahr 2021 wurde Matthias Adam zum Insolvenzberater bestellt.

 

Ist ein Unternehmen oder eine Privatperson zahlungsunfähig, kann ein Insolvenzantrag gestellt und in der Folge ein Insolvenzverfahren eröffnet werden. Wird das Verfahren eröffnet, muss ein Insolvenzverwalter ernannt werden – sofern das Gericht nicht anordnet, dass der Schuldner selbst seine Insolvenzmasse verwalten und über sie verfügen darf. Die Bestellung von einem Insolvenzverwalter erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht. Dieses ist in der Regel das örtliche Amtsgericht am Wohnort des Schuldners. Die Aufgaben von einem Insolvenzverwalter sind sehr vielfältig. Seine Hauptaufgabe ist, die Insolvenzmasse zu ermitteln und diese unter den Gläubigern aufzuteilen. Dazu darf er auch Verträge abschließen. Außerdem fertigt er ein Gläubigerverzeichnis, in dem alle Gläubiger des Schuldners gelistet sind.

Wir unterstützen Sie ebenfalls an beiden der Erlangung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland und können hier auf erprobte Kontakte zurückgreifen.

Sie haben Fragen oder möchten gerne von uns beraten oder vertreten werden? Kontaktieren Sie uns!

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